Spurverbreiterung ST MK3 Turnier

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Fahre ne 40/30 Tieferlegung da wird hinten ne 40er Verbreiterung nix oder? Dann lieber 30er,fährt hier jemand die Kombi aus tiefe und breite ?
 
So jungs....

Warum werden mal 30er eingetragen und mal nicht... Hat 2 gründe...

1. Manche Tüv'er orientieren sich an der §36 a STVZO und da reicht es wenn die lauffläche abgedeckt ist und manche nach der 78/549 EWG, welche fordert das 30° vorne und 50° nach hinten der REIFEN komplett abgedeckt wird. Eigentlich sollte für alle die EWG gelten, manche haben einfach Glück....

2. Wer tieferlegung/federn eingebaut hat, wird selbst mit der EWG keine probleme beim eintragen kriegen.... Liegt daran das durch die tieferlegung der Sturz der reifens sich MINIMAL ändert... (oben bißchen mehr rein, unten bißchen mehr raus....)


Warum ich das weiß....

Weil mein prüfer nun bei abnahme der Bremse meine felgenkombi (serie + 30mm) und auch meine Sommerfelgen kombi die schon eingetragen war (8x18 et40) nicht abgenommen hat...

LEIDER dreht sich das hier wirklich nur um nen 4-5mm bereich (und ist eigentlich der absolute witz), der reicht aber leider schon aus :(


Sprich bei mir muss jetzt entweder radlauf etwas gezogen werden oder irgend ne kack plastik radlauf erweiterung ran kopfkratz

abmasse2.jpg


Ausreichende Radabdeckungen (derzeit gemäß Richtlinie 78/549/EWG idF 94/78), d. h. die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° nach vor und 50 ° nach der Mitte des Rades gemessen abgedeckt sein. Die verwendeten und handelsüblichen Radabdeckleisten müssen eine gewisse Festigkeit/Steifigkeit aufweisen und DAUERHAFT HALTBAR mit der Radkastenkante verbunden sein (Schraub- oder Nietverbindung ist nicht vorgeschrieben, aber dauerhaft wird die Klebeverbindung in den meisten Fällen nur durch Industriekleber). Das Entfernen der Radabdeckleisten kommt einem Erlöschen der Genehmigung gleich.
 
Ist leider auch sehr stark reifenabhängig.
Der eine hat nen felgenschutz und is daher etwas breiter und schon schleift er leichter oder man kann nur schwer den äußeren Rand der lauffläche erkennen.

War letzte Woche auch beim tüv wegen federn, spurplatten und rad-reifenkombi.
War gute 2 h dort und habe den netten Herrn ausgiebig befragt.

Er hat mir auch das mit der Radabdeckung erklärt und meinte er persönlich macht lieber die einfache Methode und die "bessere" für den Kunden.
War bei mir aber auch knapp vorne, bzw ein stück nicht abgedeckt aber er hat es eingetragen.

Ist leider so eine ermessenssache des Prüfers.

Ich würde Vll mal noch zu einem anderen Prüfer fahren, wenn es wirklich nur ein paar mm sind.
 
Servus zusammen vielleicht kann mir einer Helfen möchte die Eibachfedern und dazu Felgen der Grösse 8,0x18 ET45 mit den 235ern fahren blicke bei den Hr gutachten nicht durch welche Spurverbreiterung bekomme ich ohne Bearbeitung eingetragen. Vielen Dank im voraus.
 
Bei ET 45 streng genommen gar keine, weil alles was bei Serienfelgen (ET 55) ab 15mm pro Rad Radabdeckungen anzubringen sind.
Mit etwas Glück bekommst du 5mm mit großem Glück noch 10mm per Einelabnahme eingetragen.

btw: Ein paar Satzzeichen an der richtigen Stelle erleichtern potenziellen Helfern das "entschlüsseln" der Beiträge ungemein. 0187.gif
 
Hat denn wer die Kombi 36/40 mit den PP Paket ohne TL schon abnehmen lassen.

Also DRM ist mit den 19"ern mindestens 36 mm Pflicht, hab ich das jetzt richtig rausgelesen?
 
Heyho - ich habe mir folgende H&R 10mm für die Vorderachse geholt.

txw6njlm.jpg


Wieviele mm würdet ihr mir für die HA empfehlen, so dass es harmonisch aussieht? Gerne auch H&R

Habe die originalen 19" BPP-Felgen

Danke im vorraus
 
B3635633 Breite pro Achse: 36 mm | System: DRM |


Bemerkungen:Mod. 2015
Lochkreis: 108 | Lochzahl: 5 | Mittenzentrierung VA: 63,3 HA: 63,3 | ET Grenze VA: 15 / HA: 15

http://www.h-r.com/bin/152XT0197.pdf
 
Devillous schrieb:
B3635633 Breite pro Achse: 36 mm | System: DRM |


Bemerkungen:Mod. 2015
Lochkreis: 108 | Lochzahl: 5 | Mittenzentrierung VA: 63,3 HA: 63,3 | ET Grenze VA: 15 / HA: 15

http://www.h-r.com/bin/152XT0197.pdf

Die 18er bekommt man sie auf den Kombi 2015er mit den 19 Zoll Werksfelgen eingetragen ? I.V. Mit Eibachfedern ?
 
titanium115 schrieb:
Devillous schrieb:
B3635633 Breite pro Achse: 36 mm | System: DRM |


Bemerkungen:Mod. 2015
Lochkreis: 108 | Lochzahl: 5 | Mittenzentrierung VA: 63,3 HA: 63,3 | ET Grenze VA: 15 / HA: 15

http://www.h-r.com/bin/152XT0197.pdf

Die 18er bekommt man sie auf den Kombi 2015er mit den 19 Zoll Werksfelgen eingetragen ? I.V. Mit Eibachfedern ?

Und beim Schrägheck auch ? [emoji4]
 
Jopp. Können wir. [emoji6]. Ist doch aber einfacher zu fragen. [emoji847].

Also wenn ich richtig gelesen habe, ja mit paar Auflagen.


Gesendet von iPhone6 plus mit Tapatalk
 
SunsetSTDriver schrieb:
Ist doch aber einfacher zu fragen.
Genau, warum selber was tun, wenn das die anderen in periodischen Abständen im Thread für mich machen. So ein Thread kann nie lang genug sein. kopfkratz
Es ist immer besser, zuerst einen Blick auf die Papere zu werfen, anstatt sich blind auf die (meit unterschiedlichen) Antworten anderer zu verlassen.
Ich habe mir das Gutachten zuerst online angesehen, dann beim TÜV nachgefragt, bevor ich die Teile bestellt habe.
Unterstützend kann man dann hier immer noch fragen.
 
Deswg les ich ja in den meisten Fällen erstmal die Papiere etc pp durch.

Ich hab das Gutachten zb durchgelesen.
Lt Gutachten ist es ja okay.

Aber dann liest man wiederum dass andere die Kombination nicht abgenommen bekommen haben und dann frage ich eben lieber doch nochmal nach. [emoji1303][emoji5][emoji6].




Gesendet von iPhone6 plus mit Tapatalk
 
Darauf verlassen was hier gesagt wird kannst du dich aber auch nicht. Wenn dir hier 50 User sagen, das geht dein TÜVer aber n schlechten Tag hat, weil er mal wieder bei seiner Ollen nicht zum Zug gekommen ist, hast du Pech gehabt. Es gab hier achon genügend solche Beispiele, das letzte Wort hat leider der mit der Plakette.
Wie es st-kfk schon gesagt hat vorher den TÜVer beknien und nicht erst, wenn die Teile schon gekauft/verbaut sind.
 
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