Felgen

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Ja der hat H&R federn drinne.,

Kommt auf den reifen an was du drauf ziehst und die et.
 
N'abend,
Jetzt muss ich mich auch mal einmische und eine frage stellen. Gehen die 8,5x19" mit ET 45 (zb OZ) auch ohne tieferlegung. Hab hier an mehreren stellen schonmal gelesen, dass man teilweise auch eine tieferlegung braucht. Oder war das nur auf die Optik bezogen?
 
Natürlich gehen die auch ohne Tieferlegung. Meine OZ haben auch 8,5 mal 19 zoll. Das ist nur wegen der Optik:)
 
Hallo,
will das Thema Felgen mal wieder anstoßen.

Was haltet ihr denn von den Rondell 0204 8.5 X 18 5 X 108 38 in schwarz matt.
https://www.rod-wheels.de/rondell-0204
Sollen auf nen weißen Turnier st_schild4 .

Laut dem Rechner hier im Thread kommen die Reifen/Felgen 1,3cm weiter raus bei der ET von 38 und einer Felgenbreite von 8.5.
ABE gibt es auch für den DYB.

Hat die zufällig schon jemand drauf und könnte mal nen Bild posten?

Gruß Marcus
 
Zur Felge selber, die sieht schick aus, aber ist schlecht zu reinigen. Aber das musst du selber wissen. Selbst auf mattschwarz sieht man den Bremsstaub.

13mm weiter raus, nee 0183.gif bei mir zeigt der Rechner 23mm an.

http://www.reifenrechner.at/index.html?&1rb=235&1rh=40&1durchm=18&1fb=8&1et=55&1distanz=0&2rb=235&2rh=40&2durchm=18&2fb=8.5&2et=38&2distanz=0

Und das stimmt schon eher. Die Felge ist 0,5" breiter, macht innen und aussen 6mm. Dazu kommt noch die niedrigere ET v. 17mm. Damit kommt das Rad 23mm weiter raus.
Nur weil der ST im Gutachten steht, muss das nicht heissen, dass das ohne die vielen Auflagen geht. Im Gegenteil, da der ST im Gutachten steht, bist du verpflichtet, die Auflagen zu erfüllen. Wenn der ST nicht im Gutachten steht, bekommt man sowas vlt. durch, wenn der TÜVler nen guten Tag hat. Ich hab 8,5x19, ET 38 nicht durchgekriegt, bzw. hat man mir schon vor dem Kauf davon abgeraten.

Auflagen für 235/40R18: K1c K2b K4b K5d K6g K8m
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K4b An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die
Radhausinnenverkleidung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Abgesehen davon, kanns sein, dass die im Gutachten aufgelisteten Rad/Reifen-Kombination nur fürn Flh gilt? Von Turnier steht da nix.
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A14
A21 A58 Car
Flh
V18 S02

Hier das komplette Gutachten
 

Anhänge

  • 46538_00208688.pdf
    120,7 KB · Aufrufe: 1
Wie kommst du auf 23mm?

Die Felge ist 0,5" breiter, macht innen und aussen 6mm. Dazu kommt noch die niedrigere ET v. 17mm. Damit kommt das Rad 23mm weiter raus.

18" x 8" ET45 ist doch Standart oder?

Somit die 0,5" mehr Breite und 7mm weniger ET nicht 17mm!
macht dann, ~+11mm pro Rad
Oder bin ich jetzt auf dem "Holzweg"?

Aber die Bestimmungen/Einschränkungen sind schon doof, die habe ich garnicht gesehen/gelesen.
Das würde ja bedeuten, dass man bördeln muß. kopfkratz eeko
 
Ich habe mir auch Felgen bestellt und die haben Et 43 nun weiß ich nicht ob ich die mit meinen Spurplatten noch eingetragen bekomme.
 
Bei mir in der Gegend würden sie nicht eingetragen!
Die wollten mir auch keine 30mm Platten und ET48 eintragen, da in den Teilegutachten nur
die orginalen Felgen geprüft wurden und ET 48 und die Platten eh zu weit draussen stehen würden.
Müsste dann die Kotflügel verbreitern.
Aussage des Prüfers, wenn ich einen dummen finde der es mir einträgt, dann hätte ich Glück!
 
macknight schrieb:
Aber die Bestimmungen/Einschränkungen sind schon doof, die habe ich garnicht gesehen/gelesen.
Das würde ja bedeuten, dass man bördeln muß. kopfkratz eeko
Ja, das wird darauf hinauslaufen.

ST-Ronny schrieb:
Ich habe mir auch Felgen bestellt und die haben Et 43 nun weiß ich nicht ob ich die mit meinen Spurplatten noch eingetragen bekomme.

Wenn du 20er Platten unter der Originalfelge hast und jetzt auf 8,5 x18 oder 8,5x19 gehst, kommts auf dasselbe Mass raus. Also Platten müßten weg

8,5x19, 235/35 R19

8,5x18, 235/40 R18

Wenn du bei der original Felgenbreite 8x18 bleibst, kommt das Rad 8mm weiter rein

8x18, 235/40 R18
 
Meine neuen Felgen sind 8×18 Et 43. Momentan sind ja noch die originalen felgen mit 40/40 spurplatten drauf mein FFH meinte das es gerade so per Einzelabnahme gehen könnte.
 
Na da bin ich mal gespannt. gegenüber der ST Felge ohne Platten kommst du 32mm weiter raus, gegenüber deiner jetzigen Kombi 12 mm
 
Wenn das macknight liest, könnte er denken, dass er seine Kombi auch durchbekommt. Wie ist das überhaupt, wenn der ST mit Auflagen im Felgengutachten drin steht, kann sich dann nen TÜVler per Einzelabnahme über das Gutachten drüber wegsetzen?
 
Kann er denke ich schon, wird er aber nicht machen. Da er ja dann , wenn was sein sollte ,mit ins Boot genommen werden kann! Deshalb pochen viele ja so auf die Gutachten. Aber genau weiss ich es nicht
müsste mal ausprobiert werden! Aber vielleicht hat das ja schon jemand gemacht.
 
Wenn due felgen und spurplatten oder felgen und fahrwerk ändern willst wird es sowieso per einzelabnahme gemacht und liegt somit im ermessen des prüfers, da sind die auflagen eher richtlinien, bei uns hier auf der Tüv prüfstelle hat der nicht auf die auflagen so geschaut sondern eher wie es halt momentan ausschaut.
 
Hier mal meine neuen Felgen. Es ist nir noch nichts eingetragen. Da muss ich auf den richtigen Prüfer hoffen.
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