OffTopic:
Naja, nicht ganz richtig.
Ordnungswidrigkeiten sind es beide, bei einer Begehung wird fahrlässiges Handeln immer vorausgesetzt.
Ergibt sich ein Vorsatz (also mit Wissen und Wollen), dann wird es halt nur etwas teurer als die fahrlässige Begehung.
Mängelkarte gibt es bei beiden...