Wann erlischt die Betriebserlaubnis?

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Vampire

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Scheint ja doch ein interessantes Thema für den ein oder anderen zu sein. Somit können wir hier mal die gefundenen Werke eintragen in der Hoffnung am Ende eine genaue Info zu haben ob wirklich alle Veränderungen an einem Fahrzeug direkt zum Erlöschen der BE führt oder nur Veränderungen bestimmter Bereiche oder Eigenschaften an einem Fahrzeug.

Hier mal was ich bisher zum Thema finden konnte (Wikipediaauszug):
Erlöschen der Betriebserlaubnis

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO), wenn eine Betriebserlaubnis für das Verkehrsmittel erforderlich ist, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

Zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gebracht wurden benötigen keine Betriebserlaubnis (§ 50 Abs. 1, FZV)

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Nach meinem Verständnis erlischt somit die BE nicht, wenn man z.B. andere Ansaugrohre/Schläuche, LLK oder ähnliches verbaut bzw. verändert solange davon keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Wie seht ihr das?
 
Naja, wenn sich wie beschrieben das Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtert schon. Und ich denke das die dir das lauter werden als verschlechtern auslegen werden.
 
grundlegend kann man sagen, alles was das auto in sachen leistung, lautstärke, beleuchtung und straßenlage verändert, benötigt eine genehmigung. Die genehmigung kann entweder in vorm einer e-nummer auf den bauteilen sein, oder aber muss vom tüv zugelassen werden.

Hier ein beispiel: baust du dir einen sportluftfilter für den focus st ein, hat dieser im bestem falle eine e-nummer. D.h. er wurde getestet und für den straßengebrauch am focus st freigegeben.
Hat er diese nicht, musst du damit zum tüv und die entscheiden ob er zu laut ist, oder noch im rahmen. Dann wird er entweder in den papieren eingetragen, oder eben auch nicht.
ist er nicht eingetragen und du fährst ihn trotzdem, is die BE erloschen.
ist er eingetragen, wurde die BE um diesen punkt erweitert und erlischt somit nicht.
 
kasimir6522 schrieb:
Naja, wenn sich wie beschrieben das Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtert schon. Und ich denke das die dir das lauter werden als verschlechtern auslegen werden.
Ich glaub kaum das sich Abgase oder Geräusche bei Ansaugrohren oder nem LLK verändern. Das Ford Racing Kaltluftrohr als Beispiel klingt ja nur so i.v.m. anderer Software was ja ebenfalls zum Erlöschen der BE führt und nem anderen Filter.

Ausgangslage der Diskussion war ja wie es bei einem LLK ohne TÜV mit der BE aussieht.
 
Nein ! Das ansauggeräusch ist auch mit Original Software vorhanden !

Gesendet mit Tapatalk
 
Das ist echt so ein komisches Thema mit der BE. Habe heute meinen TÜVler gesprochen, er sagt "Egal was an dem Fahrzeug geändert wird, wenn es für dieses Austauschteil keine ABE, E-Zeichen etc. gibt, oder gar kein TÜV angeboten wird (wie bei dem LLK), erlischt die BE. Das Fahrzeug könnte stillgelegt werden von der Rennleitung kopfkratz
Hintergrund sei auch die Sicherheit ... *hust* ... könnte ja sein das die Komponenten nicht miteinander Harmonieren und es dadurch zu einem Unfall, Brand etc. kommt.
Klar ist es schwer sich vorzustellen wie so ein Luftfilter ein Brand auslöst, aber er meinte es wohl allgemein. Gibt ja genug umbauten Marke Eigenbau, wo dann von einer Gefahr ausgegangen werden müsse. Nur wo ist da die Grenze zwischen großer Gefahr und kleinere Gefahr ? Deswegen werden Grundsätzlich alle Teile ohne Erlaubniss / TÜV nicht geduldet und die BE erlischt ...
 
Die ABE erlischt sobald am Fahrzeug was originales abgeändert wird ! Egal ob Distanzscheiben, Leuchtkörper mit mehr Leistung, Anbauten jeglicher Art wie Spoiler, Böser Blick, Tönungsfolie und und und.... Entweder ABE mit Allgemeiner Zulassung oder Teilegutachten mit Eintragung, anders ist das leider mittlerweile nicht mehr. Selbst bei einer Eintragung bist nicht sicher dass beim nächsten Mal nicht blechen musst bei einer anderen Rennleitung.

VG
Tobi
 
Für mein Verständnis darf ein LLK, der TÜV hat keinen Anströmtrichter haben und wenn doch, dann zumindest nicht aus Metall.

Guckt euch doch mal die Schnauze v. ST an. Alles, was vor dem Querträger liegt ist Knautschzone. Stossi und dessen Verstärkung ist Kunststoff, der Schloßträger, der als Aufnahme für Scheinis und Stossi dient ebenfalls. Die Anströmtichter der beiden Kühler sind aus Gummi. Gar nicht auszumalen, wenn die aus Metall wären und ihr habt mal nen Crash mit nem Fußgänger. Da wirken die Trichterkanten wie Messer.
Und genau deswegen meine ich braucht das Ding TüV. Dann dürfte auch die BE erlöschen, wenn man einen einbaut, der keinen TÜV hat.
Und natürlich sieht man den Trichter, wenn man den Unterboden abschraubt.
 
Das erklärt also den kleineren Trichter... auf die Idee wär ich nicht gekommen. Also ist ein LLK eben doch auch ein TÜV/sicherheitsrelevantes Teil was demnach zum Erlöschen der BE führt.
 
whoaaaa schrieb:
Das ist echt so ein komisches Thema mit der BE. Habe heute meinen TÜVler gesprochen, er sagt "Egal was an dem Fahrzeug geändert wird, wenn es für dieses Austauschteil keine ABE, E-Zeichen etc. gibt, oder gar kein TÜV angeboten wird (wie bei dem LLK), erlischt die BE. Das Fahrzeug könnte stillgelegt werden von der Rennleitung kopfkratz
Hintergrund sei auch die Sicherheit ... *hust* ... könnte ja sein das die Komponenten nicht miteinander Harmonieren und es dadurch zu einem Unfall, Brand etc. kommt.
Klar ist es schwer sich vorzustellen wie so ein Luftfilter ein Brand auslöst, aber er meinte es wohl allgemein. Gibt ja genug umbauten Marke Eigenbau, wo dann von einer Gefahr ausgegangen werden müsse. Nur wo ist da die Grenze zwischen großer Gefahr und kleinere Gefahr ? Deswegen werden Grundsätzlich alle Teile ohne Erlaubniss / TÜV nicht geduldet und die BE erlischt ...

Stilllegen dürfen die Herren in Blau/Silber nicht , dies darf nur ein TÜV/Dekra etc Prüfer. Die Polizei darf max die weiterfahrt untersagen wenn es sich um Sicherheitsrelavante Mängel handelt wie z.b abgefahrene Reifen, überstehende Karosserieteile usw.

Wenn die Herren den verdacht haben dürfen sie einen zum nächsten TÜV begleiten der dann den Verdacht überprüft, und dieser darf dann im Fall der Fälle die Plakete abkratzen.
 
Somit bewegen wir uns wie immer im Tuningbereich in einer Grauzone, denn wie der Gesetzestext genau ausgelegt wird liegt dann wohl immer am Einzelfall selbst, wobei das mit dem Luftleitblech an den LLK's ohne TÜV natürlich durchaus als eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall Fußgänger, beurteilt werden kann.

Somit kann man es schon so pauschal sagen wie es ST-Tobi formuliert hat. Ein Restrisiko bleibt somit immer bestehen.
 
Am Ende isses Wurscht, wer das Auto stilllegt. Das Ergebnis ist dasselbe.
So, wie ich das bis jetzt mitbekommen hab, hatte der LLK mit TÜV dieselben Bleche dran, wie der ohne TÜV oder?
 
Die Frage ist, ob es eine Rolle spielt wenn man nen Fußgänger mit 50 erwischt... Der wird sowieso nach oben ausgehebelt und dann ist der LLK egal.
Aber es gibt so vieles was sich in der Grauzone befindet, dass du im Prinzip alles original lassen müsstest um save zu sein....
Und dann ist es nicht sicher dass ein TüV-Prüfer weiß was original ist und was nicht.
 
denk ich auch...

zb. wenn es mit füßegängern zum zusammenstoß kommt wo evtl. die bleche des LLK treffen könnten , dann hat der füßegänge weit andere probleme als die blechkante kopfkratz
ihr solltet mal überlegen was da alles erst noch wegbrechen müsste bevor das blech frei liegt, dass schafft kein füßegänger...
 
Scherzkeks. Die Bleche enden doch gleich hinterm Stoßfanger. Da ist nix mehr dazwischen.
Das mit dem Fußgänger war auch nur ein Beispiel. Kann ja auch nen Rad- oder Motoradfahrer treffen.
Der Trichter müßte so beschaffen sein, dass die Bleche einzeln sind, damit die sich im Ernstfall nach aussen wegbiegen können.
 
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