TÜV - Problem bei Abgas Komplettanlage

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Chris_Pierre

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Hallöchen,

War gestern zum ersten TÜV Termin mit meinem MK3 Turnier und wollte mir im Zuge dessen direkt auch alle "Veränderungen" eintragen lassen...
Nunja, ohne Erfolg.
Ich habe eine Wolf Racing Komplettanlage inku Downpipe, 200 Zellen Sportkat verbaut- Beides mit EG Betriebserlaubnis.
Mir selber war nicht mal klar, dass ich das überhaupt eintragen lassen muss, da ich ja für beides eine EWG Betriebserlaubnis habe und in beiden Papieren der Passus "nur in Verbindung mit Original..." vorkommt.
Der TÜV Mann meinte, die beiden Komponenten zusammen könne er auf "keinen Fall" eintragen.
Hat jemand Erfahrungen zum Thema, oder hab ich einfach nur nen unwissenden Prüfer erwischt??

Ich hoffe auf Zweitgenanntes, denn diesen Monat läuft mein TÜV ab orngbiggrin
 
Gibt es bei ne EG Zulassung ein Gutachten dabei?
Wenn ja gehört beides zusammen oder sind es einzelne Gutachten/"Teile"?

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
 
Ich würde mal bei einer anderen Gesellschaft vorfahren. Gibt ja nicht nur Tüv sondern Dekra und GTÜ usw.
Bei mir gab es in der Verbindung HG-Bull-X/HJS-DP nie Probleme. Allerdings sind die weil auch EG, nicht eingetragen. Und mit GTÜ habe ich nur gute Erfahrungen bis jetzt.
Gruß
 
Fahr zu einem anderen Tüv, oder die anderen üblichen wie schon beschrieben.
Wenn du aus einer Gegend kommst, wo so etwas die absolute Ausnahme ist (wie hier bei uns auch), haben die Prüfer wirklich Null! Ahnung von solchen Dingen und haben auch absolut keine Lust sich damit zu beschäftigen.

Hatte damals mal solche weißen Mtec Birnen im Scheinwerfer (mit Prüfzeichen) und der Typ kam raus und motzt mich an wieso ich Xenon drin haben, so brauchen wir gar nicht weiter machen... base_2
Bis dahin noch öfter solche Erfahrungen gemacht, von daher, frag am Besten mal bei dir in der Gegend rum, wer sich mit sowas auskennt
 
Der TÜV, wo ich immer hin fahre, meinte das für meine Kombination (HJS-Kat+BullX) keine Eintragung nötig ist.
Daher einfach mal zur anderen Dienststelle fahren.
 
Hab eben mit Wolf Racing telefoniert und die Antwort scheint mir sehr schlüssig zu sein.
Der Wisch zum HJS Kat ist keine EWG Betriebserlaubnis, sondern ein gutachten (ich hatte das E13 (die E- Nummer) irgendwie als EG Betriebserlaunis interpretiert.
Der Puff hingegen hat eine EWG Betriebserlaubnis.
Nun ist es laut Wolf so, dass man den Kat sowieso eintragen muss un die Kombi dann auch, weil im Zuge eines anderen Katalysators die EWG Betriebserlaubnis des Auspuffs verfällt, bzw zu einem Teilegutachten wird.
Klingt für mich schlüssig und der Tenor ist auch, dass es in der Kombi normalerweise keine Probleme geben DARF mit der Abnahme- Ist völlig rechtens das einzutragen.

Ich hatte einfach Pech mit dem Prüfer.
Naja... Neuer Anlauf 2019!
Dank euch für die schnellen Antworten dafuer1
 
@JohnnyST: hat er doch geschrieben, dass der 200-Zeller von HJS ist.

Und eine E-Nummer ist doch eine EG-Betriebserlaubnis und die Zahl gibt das Land an, in dem diese erteilt wurde. Davon bin ich zumindest immer ausgegangen.

Aber zur DP gab es ja schon umfangreiche Diskussionen: E-Nummer bezieht sich auf den Kat-Körper und was ist mit der geschweißten DP? Was allerdings das Ergebnis war, weiß ich nicht mehr aus dem Kopf.

Ich habe bei mir auch die Wolf-Anlage drunter und damals wollte mir Herr Wolf seine DP schmackhaft machen - müsste auch nicht eingetragen werden, weil die DP (genau genommen der HJS-Kat) eine E-Nummer hat.

Aber vielleicht hat man dort inzwischen was dazu gelernt oder es hat sich was an der Gesetzlage geändert?

Grüße Fast
 
Im Grunde genommen sind alle Einzelkomponenten ( DP, Kat , Auspuff ) die eine EG Zulassung haben hinfällig sowie nur noch eine nicht Serien Komponente dazu kommt .

Es steht so gut wie in jeder EG Zulassung das das entsprechende Teil nur die EG Genehmigung für das entsprechende Fahrzeug in Zusammenhang mit Serienzustand hat .

Soll heißen, nur Kat mit EG in Ordnung aber EG Kat mit BullX EG Aga nicht zulässig und genau genommen Einzel Abnahme pflichtig.
 
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