Moin Leute,
ich spiele schon lange mit dem Gedanken mir eine andere AGA zu installieren. Der Sound der Serienanlage ist ja praktisch nicht vorhanden, was mir deutlich den Fahrspaß nimmt..
Vorab: mein ST soll seine Betriebserlaubnis behalten!
Nun habe ich mehrfach gelesen und gehört, dass "normale" Anlagen ohne Klappe eher leise sind. Laut Gesetz dürfen sie auch nicht lauter sein, was für mich dementsprechend nicht ausreicht.
Eine Klappenanlage wäre für mich perfekt, da Sie sowohl leise, als auch Laut sein kann.
Neulich war ich bei der Dekra um mir das K&N Luftfilter Kit einzutragen, da fragte mich der Prüfer, ob meine AGA Serie ist. Ich habe das mit dem Wortlaut "ja, noch ist die Serie" bejaht.
Der Prüfer sagte dann, wenn ich die AGA ändere, muss das per Einzelabnahme eingetragen werden (also beides in Kombination, AGA und Luftfilter Kit). Stimmt das so? Was steht denn in so einer EG für eine AGA? Im Teilegutachten für das Kit sehe ich eigentlich nicht die Angabe, dass der bei geänderter Hardware nicht gefahren werden darf, bzw. das Gutachten dann nicht mehr gültig ist.
Ich habe bei Friedrich Motorsport angefragt und die Antwort war kurz und knapp:
"Theoretisch muss die Klappenanlage nicht eingetragen werden, wenn sich durch die Montage des K&N Filters die Motorleistung nicht verändert hat."
Ja gut, aber weiß ich, dass sich die Leistung nicht verändert hat? Ich blicke nicht mehr durch..
Ich werde das ganze auch nochmal bei HG anfragen..
Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
ich spiele schon lange mit dem Gedanken mir eine andere AGA zu installieren. Der Sound der Serienanlage ist ja praktisch nicht vorhanden, was mir deutlich den Fahrspaß nimmt..
Vorab: mein ST soll seine Betriebserlaubnis behalten!
Nun habe ich mehrfach gelesen und gehört, dass "normale" Anlagen ohne Klappe eher leise sind. Laut Gesetz dürfen sie auch nicht lauter sein, was für mich dementsprechend nicht ausreicht.
Eine Klappenanlage wäre für mich perfekt, da Sie sowohl leise, als auch Laut sein kann.
Neulich war ich bei der Dekra um mir das K&N Luftfilter Kit einzutragen, da fragte mich der Prüfer, ob meine AGA Serie ist. Ich habe das mit dem Wortlaut "ja, noch ist die Serie" bejaht.
Der Prüfer sagte dann, wenn ich die AGA ändere, muss das per Einzelabnahme eingetragen werden (also beides in Kombination, AGA und Luftfilter Kit). Stimmt das so? Was steht denn in so einer EG für eine AGA? Im Teilegutachten für das Kit sehe ich eigentlich nicht die Angabe, dass der bei geänderter Hardware nicht gefahren werden darf, bzw. das Gutachten dann nicht mehr gültig ist.
Ich habe bei Friedrich Motorsport angefragt und die Antwort war kurz und knapp:
"Theoretisch muss die Klappenanlage nicht eingetragen werden, wenn sich durch die Montage des K&N Filters die Motorleistung nicht verändert hat."
Ja gut, aber weiß ich, dass sich die Leistung nicht verändert hat? Ich blicke nicht mehr durch..
Ich werde das ganze auch nochmal bei HG anfragen..
Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?