AGA in Kombination mit anderer Hardware, Eintragung nötig?

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wald

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Moin Leute,

ich spiele schon lange mit dem Gedanken mir eine andere AGA zu installieren. Der Sound der Serienanlage ist ja praktisch nicht vorhanden, was mir deutlich den Fahrspaß nimmt..
Vorab: mein ST soll seine Betriebserlaubnis behalten!
Nun habe ich mehrfach gelesen und gehört, dass "normale" Anlagen ohne Klappe eher leise sind. Laut Gesetz dürfen sie auch nicht lauter sein, was für mich dementsprechend nicht ausreicht.
Eine Klappenanlage wäre für mich perfekt, da Sie sowohl leise, als auch Laut sein kann.
Neulich war ich bei der Dekra um mir das K&N Luftfilter Kit einzutragen, da fragte mich der Prüfer, ob meine AGA Serie ist. Ich habe das mit dem Wortlaut "ja, noch ist die Serie" bejaht.
Der Prüfer sagte dann, wenn ich die AGA ändere, muss das per Einzelabnahme eingetragen werden (also beides in Kombination, AGA und Luftfilter Kit). Stimmt das so? Was steht denn in so einer EG für eine AGA? Im Teilegutachten für das Kit sehe ich eigentlich nicht die Angabe, dass der bei geänderter Hardware nicht gefahren werden darf, bzw. das Gutachten dann nicht mehr gültig ist.

Ich habe bei Friedrich Motorsport angefragt und die Antwort war kurz und knapp:
"Theoretisch muss die Klappenanlage nicht eingetragen werden, wenn sich durch die Montage des K&N Filters die Motorleistung nicht verändert hat."
Ja gut, aber weiß ich, dass sich die Leistung nicht verändert hat? Ich blicke nicht mehr durch..
Ich werde das ganze auch nochmal bei HG anfragen..

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
 
Das ist eigentlich ziemlich leicht erklärt:
1. Auch eine Klappenanlage darf seit einiger Zeit nicht mehr lauter sein als Serie, sie darf nur den Ton verändern -> wird also auch nicht lauter als eine "normale" AGA sein darf
2. In den Gutachten/ABEs steht regelmäßig drin, dass sie für Autos im Serienzustand gelten. Wird ein Teil zusammen mit einem anderen verbaut gilt die ABE automatisch nicht mehr. Das heißt z.B.:
Felgen haben ABE gültig mit Serienfahrwerk, du baust ein Fahrwerk oder Spurplatten ein -> Einzelabnahme
Luftfilter mit ABE gültig mit Serien-AGA, du baust eine Zubehör-AGA ein-> Einzelabnahme

Und da kommt es in deinem Fall nicht nur auf die Leistungsänderung an (die vermutlich beim Luftfilter tatsächlich nicht vorhanden ist), sondern vor allem auch um die Geräuschentwicklung. Der K&N ist nun mal etwas lauter, zusammen mit der AGA die du ja explizit lauter haben willst kann das eben zuviel sein. Wenn du es also 100% richtig machen willst mußt du wohl oder übel beides zusammen eintragen lassen, auf die Gefahr hin dass der Prüfer das auch ablehnt.

Gleiches gilt übrigens auch für den Sportkat von HJS, oft sind Zubehör-AGA ABEs nur mit Serien-Kat gültig.
 
KN57i Kit und andere AGA wirst du kaum über den Tüv bringen, da für die Einzelabnahme eine Geräuschermittlung und Leistungsmessung fällig wird, was ziemlich teuer ist (2 - 3000 €).
Ich würde es an deiner Stelle so machen: Nimm nur den KN Filter, nimm die KN Abdeckung raus das Serienteil wieder rein. Damit ist es nur noch ein Tauschluftfilter.
Dann lässt du die AGA eintragen, das K&N kit wird ausgetragen und gut ist.

Auch wenn die AGA angeblich nicht lauter sein dürfen als Serie wirst du doch schnell feststellen, dass die meisten Sportabgasanlagen dennoch (teils sogar deutlich) lauter sind als Serie, da die relevante Messung nur Leerlauf und niedrige Teillast betrifft. Daher reißen viele AGAs erst bei höherer Last richtig das Maul auf.

Idealerweise such dir einen Hersteller raus, der Sportkat und AGA zusammen anbietet, da diese idR auch zusammen eingetragen werden können.
 
Die EGO-X wird halt damit beworben, dass die in den Bereichen der Lautstärkemessung (also stand, sowie 50kmh, dann beschleunigung) die Klappe geschlossen lässt. Nur so kann die Anlage überhaupt die EG bekommen, weil sie während der Prüfung tatsächlich nicht lauter ist, als Serie. Obs bei der Streetbeast (FM) genau so ist, weiß ich nicht.

In der ABE zu meinen Felgen steht auch alles so drin, wie du es beschrieben hast (nur für Serienfahrwerk usw.). Im Teilegutachten des Luftfilters, steht das so explizit eben nicht (ist ja auch keine ABE).
Außerdem steht im Teilegutachten des Luftfilter Kits explizit:
"Prüfergebnisse
Standgeräusch: Unverändert
Fahrgeräusch: Unverändert
CO2-Emission: Unverändert"

Weshalb mich das ganze ja so verwirrt. Ich weiß, dass hier einige mit dem Kit und einer EG Anlage rumfahren. Haben diejenigen wirklich Einzalabnahmen durchgeführt?
 
wald schrieb:
Weshalb mich das ganze ja so verwirrt. Ich weiß, dass hier einige mit dem Kit und einer EG Anlage rumfahren. Haben diejenigen wirklich Einzalabnahmen durchgeführt?

Kaum einer / so gut wie niemand. Die meisten machen für den TüV den Seriendeckel wieder drauf und den Stopfen rein, damit hat es sich. Ich lasse den Stopfen draußen (hab ihn aber freilich dabei ;)) und es hat sich noch nie jemand beschwert. Auch der Tüv nicht.
 
Ist doch alles bescheuert...
Naja.. so wichtig ist mir der Deckel jetzt auch nicht. Wenn die AGA dann ohne Deckel legal drin ist, reicht mir das. Aber das da wegen so einem blöden Deckel, die Bürokratie so auf die Kacke haut, ist für mich unverständlich. Muss ich mir dann überlegen, ob ich den Deckel trotzdem fahren will, wenn die AGA drunter ist.

Wie siehts mit einem LLK aus, kommen sich die Teile dann wieder so in die Quere?

Edit: gerade im Teilegutachten des 57S-4000 gefunden:

"Sonderschalldämpfer

Gegen die Verwendung der Motoränderung in Verbindung mit Sonderschalldämpfern bestehen keine
technischen Bedenken, sofern für diese eine ABE oder EG-BE vorliegt, welche/r die Kombination mit
dem geänderten Luftfilter von K&N zulässt."
Was denn nun?!
 
wald schrieb:
Edit: gerade im Teilegutachten des 57S-4000 gefunden:

"Sonderschalldämpfer

Gegen die Verwendung der Motoränderung in Verbindung mit Sonderschalldämpfern bestehen keine
technischen Bedenken, sofern für diese eine ABE oder EG-BE vorliegt, welche/r die Kombination mit
dem geänderten Luftfilter von K&N zulässt."
Was denn nun?!

Jetzt musst dur nur noch eine AGA finden bei der das Gleiche für den Luftfilter drin steht, dann könnte es klappen.
Ich muss nachher mal bei mir in der ABE der Bastuck schauen.

Mein LLK wurde auch eingetragen, trotz AGA. Ohne Einzelabnahme, sondern normal nach §19.2.
 
Invincible schrieb:
wald schrieb:
Weshalb mich das ganze ja so verwirrt...

Kaum einer / so gut wie niemand...

Der Thread lässt sich eigentlich auf das zusammenfassen 0197.gif Es ist eben so: da will man es 100% richtig machen und hat einfach nur Probleme, Kosten, Theater. Eine ABE für eine AGA die explizit beliebige Luftfilter zulässt wirst wohl nicht finden. Die vermutlich beste Lösung hat Invincible schon geschrieben: wenn der Stopfen schon runter muss dann nimmst ihn eben mit und hoffst das Beste. Sollte je der Fall eintreten dass dich einer drauf anspricht machst ihn drauf. In dem Fall hätte ich damit gar kein schlechtes Gewissen, da schreibt ja selbst der Hersteller dass das Ding gar nix tut. Und selbst wenn´s danach was kostet, das ist eben allgemeines Autofahrerrisiko. Genauso wie man halt alle paar Jahre mal geblitzt wird. 0197.gif

Ein LLK ist wieder ein eigenes Thema, der spielt ja vom Lärm praktisch keine Rolle. Da dürfte es wohl tatsächlich eher um mögliche Leistungssteigerung gehen, und auch ob der richtig montiert ist und keine zusätzliche Gefahr bei einem Crash darstellt, z.B. gab es mal welche mit einem großen scharfkantigen Metalltrichter davor. Aber auch da muss man ins Gutachten schauen, könnte genauso was drinstehen was andere Teile ausschließt.
 
Ich verstehe, dass sich viele nicht das ganze Theater antun wollen. Ich versuche ja mich damit intensiver zu beschäftigen, aber ständig eckt man irgendwo an.
Was mir dann halt nicht so ganz klar ist, die Leute hier mit einer AGA und Luftfilter Kit könnten sich dann doch einfach eine ohne EG kaufen, wenn sie ihr Auto streng genommen so oder so ohne BE fahren..

(und achja, es geht ja nicht mal um den Stopfen, sondern den Kastendeckel). Das ist einfach nur ein blöder Deckel, der weder Abgas, noch Geräusch, noch iiirgendwas ändert (halt nur eine etwas bessere Anströmung des Luftfilters). Die ganze Sache ist so bescheuert..
Ich würde da gerne einen TÜVler (oder DEKRA Menschen) treffen, der sich viel mit Tuning beschäftigt, und mit dem ich mich unterhalten kann. Solange Klappenanlagen noch legal (mit EG) zu haben sind, würde ich mir die gern anbauen. Ich denke es wird nicht mehr lange dauern, bis die Teile komplett verboten sind (außer Bestandsschutz) und dann schauen die bestimmt ganz genau hin.. Mit Pech wird der Wagen stillgelegt und du musst alles auf legal zurückbauen und einen Gutachter bezahlen.
 
Dass die ganze Systematik mit den TÜV Gutachten die sich wegen nem Fliegenschiss gegenseitig ausschließen völlig für'n Arsch und total bekloppt ist brauchste niemandem erzählen.
Das weiss so ziemlich jeder der mal ein paar Teile an sein Auto bauen wollte.
Es ist so übertrieben restriktiv, auf eine absolut bescheuerte Art und Weise, dass es eine bauernhafte Umgehung der Regeln oder die völlige Ignoranz selbiger schlicht herausfordert.
 
Also.
Ich hab nen K&N Kit drin, natürlich eingetragen.
Letztes Jahr wurde dann ne HG Motorsport AGA komplett und ne HG Downpipe verbaut.
Dieses Jahr war ich das erste mal beim TÜV.
Und der hat das alles nicht bemängelt.
Die AGA und die DP hat ein Gutachten dabei.


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Jetzt ist nur die Frage, hat er es nicht bemängelt weil er sich nicht genug auskennt oder weil er ein Auge zugedrückt hat, oder weil es in deinem Fall evtl. sogar korrekt ist?
Steht in der BE für AGA und DP drin, dass der Rest Serie sein muss, oder gibt es Änderungen die irrelevant und somit zulässig sind (bspw könnte ja drin stehen, ein Luftfilterkit ist erlaubt)?

Aber wenn es nur um TÜV geht, dann kann man natürlich das Luftfilter Kit einfach zurückbauen, um auf Nummer sicher zu gehen. Sollte man in eine Kontrolle kommen, könnte es aber brenzlig werden.. ich bin eigentlich kein Mensch, der das Risiko liebt.. :D

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